Stand: 01.10.2023
Gerne nehme ich mich Ihrem Anliegen persönlich an unter kontakt@sv-fengel.de
Auftragsumfang – Prüfungen und Begutachtungen
Das Angebot gilt für eine Prüfung / Begutachtung in dem festgelegten Umfang. Als Ergebnis der Prüfung bzw. der Begutachtung erhält der Auftraggeber einen Bericht nach unserer Vorlage. Prüfungen nach VdS SK 3602 werden gemäß der Vorlage des VdS in einem Befundschein nach VdS 2229 dokumentiert. Änderungen und Erweiterungen des Prüfumfanges bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Mehraufwendungen durch wiederholte Anfahrt, Erhöhung des Prüfungsumfanges sind vom Auftraggeber umgehend schriftlich anzugeben. Mehraufwendungen durch Verzögerungen z.B. durch nichtantreffen der Ansprechpartner zum vereinbarten Termin, Verzögerungen aufgrund unzureichendem Zugang zu Räumen und Anlagenteilen sowie Nachprüfungen werden nach Aufwand zum derzeit gültigen Stundensatz gemäß unserem Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet. Sofern ein Angebot vorliegt gelten die Konditionen aus dem Angebot. Die Angebots- und Auftragsbedingungen bleiben davon unberührt. Für Gutachten ist der Auftragsumfang, insbesondere die gutachterliche Fragestellung, schriftlich zwischen den Parteien und dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gutachterliche Fragestellung vor Durchführung der Begutachtung zu überprüfen.
Durchführung
Angebote gelten unter der Voraussetzung, dass die Prüfung / Begutachtung werktags montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr durchgeführt werden kann. Das Angebot gilt unter der Voraussetzung, dass die Räumlichkeiten und die elektrische Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung betriebsbereit und ungehindert zugänglich sind. Die Prüfung / Begutachtung ist in einem zusammenhängenden Zeitraum durchzuführen. Unübliche Vorbereitungs- als auch Wartezeiten sind seitens des Auftraggebers zu vermeiden. Sofern die Dienstleistung als Pauschalpreis beauftragt ist, werden Wartezeiten gemäß dem gültigen Stundensatz für die angebotene Dienstleistung sowie den anfallenden Aufwendungen gemäß unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses berechnet. Dies umfasst insbesondere Zeiten für die Durchführung von COVID19-Tests, Sicherheitsunterweisungen und Verzögerungen aufgrund fehlender Arbeitsfreigaben. Erprobungen und Messungen sind ohne zeitliche Beeinträchtigung durchzuführen. Der Auftraggeber stellt bei Anlagen, die über eine Zugriffsberechtigung verfügen, den ungehinderten Zugang sicher. Dies gilt insbesondere bei Freigaben mittels RFID-Chip, Schlüssel, Passwortschutz oder andere Freigabesysteme. Sofern im Prüfungsumfang Ladepunkte, die zum Laden von Elektrofahrzeugen enthalten sind, müssen PKW-Erkennungen (z.B. bei Ladesäulen des Herstellers Tesla) bei Ladesäulen / Wallboxen vom Auftraggeber beim vereinbarten Termin deaktiviert sein. Andernfalls können keine vollumfängliche Erprobungen und Messungen durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung / Begutachtung stellt der Auftraggeber dem Sachverständigen (Auftragnehmer) die notwendigen Unterlagen beim vereinbarten Termin vor Ort bereit. Abdeckungen vor Stromschienen oder Verteilungen aus Metall werden aus Arbeitsschutzgründen nicht vom Sachverständigen entfernt. Sofern diese nicht vom Auftraggeber bzw. der Begleitperson entfernt werden, sind die Anlagenteile vom Prüfungsumfang ausgenommen.
Der sichere Zugang zu Dächern, Emporen, Bühnen und höher gelegenen Anlagenteilen etc. obliegt dem Auftraggeber. Arbeitsbühnen, Gerüste, Leitern und Tritte werden nur durch den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter verwendet, sofern sich diese im ordnungsgemäßen Zustand befinden. Der ordnungsgemäße Zustand liegt zum Beispiel vor, wenn die genannten Arbeitsmittel über Prüfaufkleber verfügen und augenscheinlich keine Mängel aufweisen. Gerüste ohne Freigabeschein werden vom Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern nicht betreten. Der Auftraggeber stellt hierzu erforderlichenfalls die notwendigen Hilfsmittel wie z.B. Leitern, Gerüste, Gurte etc. zur Verfügung. Über die Erfordernis von persönlicher Schutzausrüstung und zusätzliche Maßnahmen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens mit Auftragserteilung schriftlich zu informieren.
Sofern mehrere Personen bzw. Parteien im Rahmen der Prüfung / Begutachtung involviert sind, nennt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner. Der Ansprechpartner des Auftraggebers stellt die Korrespondenz mit dem Auftragnehmer sicher. Hierzu gehört u.a. die Übermittlung von Unterlagen und Dokumenten sowie Rückfragen zu Feststellungen im Rahmen der Prüfung / Begutachtung durch die involvierten Parteien. Auskünfte über Begutachtungen und zu Sachverhalten werden seitens des Auftragnehmers nicht gegenüber Dritten ohne schriftliche Genehmigung des Austraggebers erteilt. Kosten für Mehraufwendungen trägt der Auftraggeber gemäß unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Gültigkeit des Angebots
An das Angebot halten wir uns drei Monate ab Angebotsdatum gebunden. Die Terminvereinbarung erfolgt nach schriftlicher Beauftragung in Absprache zwischen Auftraggeber bzw. dessen Ansprechpartner und Auftragnehmer. Das Angebot ist insgesamt freibleibend.
Haftung
Der Auftragnehmer sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet bei fahrlässiger Verletzung seiner wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflicht) bis zu einer Schadenssumme von 100.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Der Auftragnehmer führt ausschließlich Begutachtungs- und Beratungsleistungen durch. Vollumfängliche Planungsleistungen werden vom Auftragnehmer nicht durchgeführt. Unsere Prüfberichte, Gutachten und Stellungnahmen enthalten Anmerkungen zur Mängelbeseitigung sowie Vorschläge zur Erfüllung von technischen und normativen Anforderungen. Diese Anmerkungen stellen lediglich eine Möglichkeit dar, Mängel abzustellen bzw. Anforderungen umzusetzen. Es handelt sich bei den Anmerkungen zu Mängelbeseitigungen und Umsetzung von Anforderungen nicht zwingend um die wirtschaftlichsten Lösungen. Sie ersetzen auch grundsätzlich keine ordentliche Planung. Ergebnisse basieren u.a. auf den Angaben des Auftraggebers bzw. den bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Wir haften nicht für falsche Ergebnisse, die aus falschen oder unvollständigen Angaben der bereitgestellten Unterlagen und Angaben (Datenblätter, Betreiberkonzepte, Anlagendokumentationen, Berechnungen etc.) resultieren. Dies gilt insbesondere bei Stellungnahmen zu Sachverhalten ohne Besichtigungstermin vor Ort.
Durchführungserlaubnis
Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung gemäß dem ausgewiesenen Zahlungsziel fällig. Übersteigt die Auftragssumme 2.000 € (brutto) oder erstreckt sich der Auftrag über einen Zeitraum von mehr als acht Wochen, behalten wir uns vor Zwischenrechnungen zu stellen. Abweichende Auftraggeber und Rechnungsempfänger sind bei Auftragseingang schriftlich vom Auftraggeber mitzuteilen. Für nachträgliche Änderungen der Rechnungsempfänger und/oder nachträgliche zusätzliche Angaben in der Rechnung wird eine Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr von 45 € fällig. Erfolgt die Beauftragung durch mehrere Auftraggeber, haften diese für die Auftragssumme gegenüber dem Auftragnehmer gesamtschuldnerisch. Die Auftraggeber teilen hierzu dem Auftragnehmer eine Rechnungsadresse sowie Ansprechpartner dem Auftragnehmer bei Beauftragung schriftlich mit.
Nachprüfungen / Erläuterungen
Ein Auftrag umfasst, sofern nichts anderes vereinbart, eine Begutachtung vor Ort und einen Bericht. Pauschalpreise beinhalten grundsätzlich eine Begutachtung vor Ort und einen Bericht. Der Prüfbericht bzw. das Gutachten kann Mängel enthalten, die nicht zur Abnahme führen können. Werden Mängel festgestellt, ist eine Begutachtung / Prüfung nach Mängelbeseitigung vor Ort durch den Sachverständigen erforderlich. Nachprüfungen werden gemäß unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses nach den anfallenden Aufwendungen berechnet. Wir behalten uns vor Mängelabmeldungen mittels übersendeten Fotos und Dokumenten durch den Auftraggeber ohne Begutachtung vor Ort zu akzeptieren. Kosten für Nachprüfungen sowie nachträgliche Erläuterungen zu Sachverhalten gegenüber dem Auftraggeber oder dessen beteiligten Personen trägt der Auftraggeber. Dies gilt auch bei Auskünften und Erläuterungen gegenüber Dritten, sofern der Auftraggeber, der Erteilung von Auskünften gegenüber Dritten zugestimmt hat.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.