Gutachten

Bei der Beauftragung ist zwischen Prüfung und Gutachten zu unterscheiden. Eine Prüfung ist die Feststellung von Abweichungen gegenüber den zutreffenden Bewertungskriterien.  Diese sind typischerweise Normen und weitere technische Regelwerke. Anlass einer Prüfung ist die sogenannte Prüfgrundlage. Diese erstreckt sich gesetzlichen Grundlagen, wie der dem Arbeitsschutzgesetz mit den zutreffenden Verordnungen z.B. die Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung etc.  sowie dem 7. Sozialgesetzbuch mit den zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften wie z.B. der DGUV Vorschrift 3 etc.. Ebenso können Prüfungen aus privatrechtlichen Obliegenheiten wie aufgrund der Allgemeinen Bedingungen der Feuerversicherung (AFB) §8 bestehen oder auf Grundlage der Bauordnung bestehen. Neben dem „warum“ und „wann“ legt die Prüfgrundlage auch die Anforderungen an den Prüfer fest.

Bei Gutachten handelt es sich im Vergleich zu einer Prüfung um die Beantwortung einer konkreten Fragestellung. Hierbei ist zwischen Gerichtsgutachten und Privatgutachten zu unterscheiden. Bei Gutachten, die nicht durch ein Gericht beauftragt werden, handelt es sich immer um Privatgutachten. Gerichtsgutachten können in einem Prozess uneingeschränkt verwertet werden. Bei Privatgutachten ist eine uneingeschränkte Verwertbarkeit, auch bei richtigen Inhalten, nicht sichergestellt. Das Gutachten kann wegen Befangenheit von der Gegenpartei angefochten werden. Bei Gerichtsgutachten ist der Sachverständige ein Erfüllungsgehilfe des Gerichtes. Er beantwortet im Rahmen des Gerichtsgutachtens ausschließlich die vom Gericht gestellte Fragenstellung, die in einem Beweisbeschluss formuliert und Gegenstand der Gerichtsakte sind.

Beauftragungsgründe

  • Beweissicherung nach Schadenseintritt
  • Feststellung von Schadensursachen bei Sachschäden
  • Feststellung von Schadensursachen bei Personenschäden (*Gerichtsgutachten)
  • Sicherung von Mängel in elektrischen Anlagen bei und nach Ausführung der Elektroinstallation
  • Mängel aufgrund gegenseitiger Beeinflussung zu anderen technischen Anlagen und anderen Gewerken
  • Häufiger Ausfall von elektrischen Anlagen wie frühzeitige und ungewollte Auslösen von Schutzeinrichtungen