Stromkreise zum Laden von Elektrofahrzeugen

Marc Fengel

Die Rolle der Herstellerangaben

Die DIN VDE 0100-100 schlägt in Abs. 134.1.1 die Brücke zwischen der regelkonformen Errichtung und der Einhaltung der Herstellerangaben.

„Elektrische Betriebsmittel müssen entsprechend den Angaben des Betriebsmittel-Herstellers errichtet werden.“

Über diesen Satz sind die Herstellerangaben Teil der Regelkonformen Errichtung. Gemäß DIN VDE 0100-100 Abs. 133 muss jedes elektrische Betriebsmittel den einschlägigen Europäischen Normen entsprechen. Die Auswahl der Betriebsmittel ist entsprechend den allgemeinen Merkmalen wie Spannung, Strom, Frequenz, Nutzungsfaktor etc. vorzunehmen. Hier spielen die Herstellerangaben eine wesentlich Rolle.

Im Zuge der Errichtung von Ladeinfrastrukturen von Elektrofahrzeugen liegt in der Praxis folgender Sachverhalt vor, der zwischen den Parteien immer wieder für Streitpunkte sorgt.

Möchte man einen Ladepunkt zum Laden von Elektrofahrzeugen in und an Wohngebäuden Errichten, sind neben den Anforderungen der DIN VDE 0100-722 auch die zutreffenden Planungsgrundsätze gemäß DIN 18015-Reihe zu beachten. Sofern zwischen Planer / Errichter und Privatkunde keine Abweichungsvereinbarungen vorliegen, sind Ladepunkte in und an Wohngebäuden für einen Ladestrom von mindestens 32A zu bemessen. Demnach sind die Schalt-, Schutz- und Steuergeräte sowie die Kabel- und Leitungen unter Berücksichtigung der Verlegeart nach DIN VDE 0298-4 für diese Ströme zu bemessen.  Was vielen Vergessen ist hier die Auswahl der Steckdose.

CEE Steckdose mit einem Bemessungsstrom von 32A, die zum Laden von Elektrofahrzeugen vorgesehen ist.

Sofern keine Wallbox installiert werden soll oder ein Wallbox mit Steckvorrichtung vorgesehen ist, bedient man sich in der Regel CEE-Steckdosen mit einem Bemessungsstrom von 32A. Auf den ersten Blick erschließen sich dem Laien hier keine Bedenken. Allerdings ergibt sich beim gen

Die CEE Steckdose entspricht der Normenreihe DIN EN 60309-2 VDE 0623-2:2013-01 Stecker, Steckdosen und Kupplungen für industrielle Anwendungen – Teil 2: Anforderungen und Hauptmaße für die Austauschbarkeit von Stift- und Buchsen Steckvorrichtungen.

Die allgemeinen Festlegungen hinsichtlich der Produktprüfung sind in der Produktnorm DIN EN 60309-1 (VDE 0623-1) – Allgemeine Anforderungen festgelegt. Steckvorrichtungen in Übereinstimmung der Normenreihe sind gemäß DIN EN 60309-1 (VDE 0623-1) Abs. 22 so zu konstruieren, dass im bestimmungsgemäßen Gebrauch keine übermäßigen Temperaturerhöhungen am und im Betriebsmittel sowie insbesondere an den Klemmen entstehen. Im Rahmen der Produktprüfung sind die Betriebsmittel so konstruiert, dass sie bei ihrem ausgewiesenen Nennstrom während einer festgelegten Zeit keine unzulässig hohen Übertemperaturen annehmen.

Für Steckvorrichtungen gelten in Anhängigkeit der ausgewiesenen Nennströme gemäß DIN EN 60309-1 (VDE 0623-1) Abs. 22 folgende Prüfzeiten:

Bemessungsstrom

(Nennstrom)

Prüfdauer
IN ≤ 32 A 1 h
32 A < IN ≤ 125 A 2 h
125 A < IN ≤ 250 A 3 h

Beim Laden von Elektrofahrzeugen ist davon auszugehen, dass während des Ladevorganges über einen längeren Zeitraum der Nennstrom der Steckvorrichtung fließt. Die Steckdose ist gemäß Herstellernorm jedoch nur für eine Stunde bei Nennstrom geprüft, so dass bei Überschreiten der Prüfungsdauer mit erhöhter Temperaturentwicklung an den Anschlussklemmen im Betriebsmittel zu rechnen ist. Es liegt eine Abweichung der bestimmungsgemäßen Verwendung vor.

Leistungsbedarf und Gleichzeitigkeitsfaktor

Kabel und Leitungen der Anschlussnutzeranlage dürfen aufgrund der Betriebsströme nicht unzulässig thermisch beansprucht werden. Für die Auslegung der Betriebsmittel sind deshalb die zulässigen Strombelastbarkeiten nach DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) und DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4) unter Berücksichtigung der Reduktionsfaktoren und des Gleichzeitigkeitsfaktors zu beachten. Bei Anschlusspunkten ist davon auszugehen, dass das EV mit dem Nennstrom geladen wird. Deshalb ist grundsätzlich von einer gleichzeitigen Strombeanspruchung in Höhe des Nennstromes für jeden Anschlusspunkt sowie einer entsprechenden Beanspruchung der Verteilerstromkreise auszugehen. Hierfür ist für die Planung ein Gleichzeitigkeitsfaktor g = 1 anzunehmen. Eine Reduktion des Gleichzeitigkeitsfaktors auf g < 1 ist möglich, wenn eine Lastregelung die Summe der Lastströme (= Ladeströme) sicher regelt. Allerdings erhöhen sich bei gleichzeitiger Verwendung der Ladepunkte zu Lasten der Ladezeiten die Ladeleistungen. Bei hohen Ladeströmen sind hingegen die Betriebsmittel wie Klemmen, Stecker und Leitungen hierfür zu dimensionieren.

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